ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Für den Verkauf der Produkte von COMERCIAL DE ÚTILES Y MOLDES, S.A. (im Folgenden „der Verkäufer“ bzw. „CUMSA“) gelten ausschließlich die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „die AGB“), es sei denn, im jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung wurden ausdrücklich abweichende Vereinbarungen getroffen, die die Besonderen Geschäftsbedingungen darstellen. Aus diesem Grund sind jegliche sonstigen Allgemeinen Bedingungen, die nicht ausdrücklich von CUMSA akzeptiert wurden, und insbesondere jegliche sonstigen Allgemeinen Bedingungen, die der Käufer (im Folgenden „der Kunde“) im Laufe des Angebotsprozesses und der Auftragsannahme zu vereinbaren und/oder aufzuerlegen versucht, für alle Zwecke null und nichtig.
Die vorliegenden AGB gelten als dem Kunden mitgeteilt, sobald er das Angebot oder die Auftragsbestätigung von CUMSA zusammen mit diesen AGB erhalten hat. Ebenso gelten sie als mitgeteilt, wenn der Kunde sie zuvor im Rahmen seiner Geschäftsbeziehung mit CUMSA erhalten hat. In all diesen Fällen gelten sie für alle Zwecke als vom Kunden akzeptiert, wenn er seine erste Bestellung aufgibt, wobei sie von diesem Zeitpunkt an gemäß den Bestimmungen von Artikel 5 des spanischen Gesetzes 7/1998 vom 13. April 1998 über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Teil des Vertrages werden.
CUMSA behält sich das Recht vor, den Inhalt dieser AGB jederzeit zu aktualisieren, ohne die Zustimmung des Kunden einzuholen. Die aktualisierten AGB werden ab dem Zeitpunkt, an dem sie dem Kunden mitgeteilt werden und der Kunde sie auf die im vorherigen Absatz beschriebene Art und Weise akzeptiert, Teil des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden. Anwendbar sind jeweils die zum Zeitpunkt der Bestellung geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen können auf unserer Website Geschäftsbedingungen - CUMSA eingesehen werden.
Ebenso wird darauf hingewiesen, dass sich die von CUMSA angebotenen Produkte und/oder Dienstleistungen nur an Unternehmen oder Einzelunternehmer richten, die im Rahmen ihrer beruflichen und/oder gewerblichen Tätigkeit handeln, und keinesfalls an Verbraucher oder Nutzer.
BESTELLUNGEN: DURCHFÜHRUNG UND ABSCHLUSS DES KAUFVERTRAGS
Der Umfang der Lieferung ist in der Bestellung des Kunden klar anzugeben, wobei CUMSA berechtigt ist, jede Art von Klarstellung zu verlangen. Ein Auftrag wird erst mit der ausdrücklichen Auftragsbestätigung von CUMSA wirksam.
CUMSA behält sich das Recht vor, jeden Auftrag abzulehnen, auszusetzen oder zu stornieren, wenn der Kunde nach ihrem Ermessen die entsprechenden Bonitätsanforderungen nicht erfüllt.
Der Verkauf umfasst nur die bestellten Produkte, außer in den Fällen, in denen zusätzliche Unterlagen, Informationen, Unterstützungsleistungen oder Services ausdrücklich in dem von CUMSA bestätigten Auftrag des Kunden enthalten sind.
Die Gewichte, Abmessungen, Kapazitäten, technischen Spezifikationen und Konfigurationen der Produkte von CUMSA, die in den Katalogen, Broschüren, Prospekten, technischen Unterlagen, Videos und 3D-Dateien enthalten sind, die auf der Website zur Verfügung stehen und vom Kunden heruntergeladen werden können, dienen der Orientierung und sind nicht verbindlich, außer in den Fällen, in denen CUMSA eine vom Kunden vorgegebene Spezifikation akzeptiert, die in den spezifischen Auftragsunterlagen enthalten sein und vorher ausdrücklich von CUMSA bestätigt werden muss.
Änderungen und/oder Abweichungen von Umfang, Anzahl, Fristen oder anderen Bedingungen eines Auftrags, die von einer der Parteien vorgeschlagen werden, müssen der anderen Partei schriftlich mitgeteilt werden und bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Zustimmung dieser Partei. Als Änderungen und/oder Abweichungen gelten auch solche, die durch Änderungen der geltenden Gesetze, Vorschriften und Normen, höhere Gewalt oder unvorhersehbare Ereignisse verursacht werden, die nach dem Datum der Abgabe des entsprechenden Angebots eintreten. Sollten solche Änderungen und/oder Abweichungen zusätzliche Verpflichtungen oder Belastungen für CUMSA bedeuten, hat CUMSA das Recht auf eine angemessene Anpassung der Vertragsbedingungen, die die Auswirkungen der neuen oder geänderten Gesetze bzw. Vorschriften oder der höheren Gewalt bzw. des unvorhersehbaren Ereignisses vollständig berücksichtigt.
Im Falle einer Bestellung über die CUMSA-Website muss sich der Kunde zunächst über das dafür vorgesehene Formular registrieren. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für Bestellungen, die über die Website aufgegeben werden.
PREISE
Die Verkaufspreise sind als Nettopreise angegeben und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und sonstiger Steuern, Abgaben oder Gebühren, welche später in der Rechnung zu den entsprechenden Sätzen ausgewiesen werden. Sofern im Auftrag nicht anders angegeben oder zwischen dem Kunden und CUMSA im Rahmen der Geschäftsbeziehung vereinbart, verstehen sich die Preise exklusive Holzverpackung, Transport, Be- und Entladung und Versicherung. Wenn die Lieferung ausnahmsweise frachtfrei erfolgt, wird die Ware mit dem von CUMSA gewählten Transportmittel befördert, wobei jeder andere, vom Kunden ausdrücklich gewünschte Transport zu seinen Lasten geht. Die angegebenen Preise gelten nur für die Bestellung der Gesamtheit der im Angebot aufgeführten Produkte.
Alle in jeglicher Form und zu jeglicher Zeit veröffentlichten Angebote und Preislisten sind unverbindlich, und CUMSA behält sich das Recht vor, diese Preise ohne vorherige Ankündigung zu ändern. Im Falle von Sonderangeboten im Rahmen von Sonderaktionen gelten die angebotenen Preise – soweit noch keine Bestellung erfolgt ist – für den jeweils angegebenen Zeitraum und werden in diesem Zeitraum als Festpreise für die im Angebot genannten Zahlungsmodalitäten und Mengen betrachtet.
Nach Bestätigung des Auftrags durch CUMSA gelten die Preise als Festpreise und sind verbindlich, es sei denn, (a) zwischen dem Kunden und CUMSA wurde ausdrücklich eine Preisänderung vereinbart; (b) die Bestellung wurde auf Wunsch des Kunden geändert oder es ist eine allgemeine Abweichung bzw. Änderung im Sinne der vorliegenden AGB eingetreten; oder (c) die Preise wurden in einer anderen Währung als dem EURO angegeben und der Wechselkurs gegenüber dem EURO hat sich in dem Zeitraum zwischen der Bestellung und den vertraglich vereinbarten Rechnungsterminen für jede Lieferung geändert.
Die Kosten für die Inspektion oder Zertifizierung des Produkts am Bestimmungsort durch die Behörden gehen zu Lasten des Kunden, einschließlich etwaiger Zölle, Einfuhrsteuern und Zollgebühren. Katalogartikel, die nicht in der jeweils veröffentlichten Preisliste enthalten sind, sollten bei unserer Vertriebsabteilung angefragt werden. CUMSA kann die Verkaufspreise der Produkte jederzeit ändern. Die Änderung des Verkaufspreises hat keinen Einfluss auf laufende Aufträge, die von CUMSA ausdrücklich bestätigt wurden.
ZAHLUNGSMODALITÄTEN
Die Zahlungsmodalitäten sind im Angebot von CUMSA oder, falls ein solches nicht vorliegt, in der Bestätigung des Kundenauftrags durch CUMSA aufgeführt. Im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und CUMSA können auch vordefinierte Zahlungsmodalitäten zur Anwendung kommen. Diese Zahlungsmodalitäten müssen in jedem Fall die zwingenden Vorgaben des spanischen Gesetzes 15/2010 vom 5. Juli 2010 zur Änderung des Gesetzes 3/2004 vom 29. Dezember 2004 über Maßnahmen zur Bekämpfung des Zahlungsverzugs im Geschäftsverkehr erfüllen, wobei die darin festgelegten Höchstfristen nicht überschritten werden dürfen. Folglich darf das Zahlungsziel in keinem Fall mehr als 60 Tage ab dem Rechnungsdatum betragen, wobei die erste Transaktion immer gegen Vorkasse erfolgt.
Um ein Kundenkonto zu eröffnen, muss der Kunde das Formular zur Kontoeröffnung ordnungsgemäß ausfüllen und einsenden. Jede Verzögerung bei der Begleichung fälliger Rechnungen führt zur vorübergehenden Aussetzung des Kreditkontos bis zur Begleichung der Schuld, wobei der Kunde außerdem automatisch in Verzug gerät und die gesetzlich vorgesehenen Verzugszinsen anfallen. CUMSA behält sich das Recht vor, das Kundenkreditkonto zu kündigen, wenn die Schulden nicht innerhalb von 30 Tagen beglichen werden.
Verzögert sich die Lieferung der Produkte aus Gründen, die CUMSA nicht zu vertreten hat, bleiben die vertraglich vereinbarten Zahlungsmodalitäten und -fristen bestehen.
Im Falle eines Zahlungsverzugs des Kunden hat CUMSA, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ohne jegliche Mahnung ab dem Fälligkeitsdatum der Zahlung Anspruch auf Verzugszinsen, die gemäß den Bestimmungen von Artikel 7 des spanischen Gesetzes 3/2004 vom 29. Dezember 2004 berechnet werden. Die Zahlung dieser Verzugszinsen entbindet den Kunden nicht von der Verpflichtung, die restlichen Zahlungen zu den vereinbarten Bedingungen zu leisten.
Falls der Kunde mit den vereinbarten Zahlungen in Verzug gerät, ist CUMSA berechtigt, nach eigenem Ermessen die Lieferung der Produkte vorübergehend oder endgültig auszusetzen, unbeschadet ihres Rechts, vom Kunden die überfälligen Zahlungen zu verlangen und gegebenenfalls eine zusätzliche Entschädigung für diese Aussetzung zu einzufordern.
Die Erhebung einer Reklamation durch den Kunden wegen fehlender Vertragsgemäßheit, Sachmängeln oder Lieferverzögerung berechtigt den Kunden weder zu einer Aussetzung der zugesagten Zahlungen noch zu einem Abzug, es sei denn, dies wurde ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart.
Alle bestellten und gelieferten Produkte stehen bis zur vollständigen Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen des Kunden unter Eigentumsvorbehalt zugunsten von CUMSA, wobei der Kunde verpflichtet ist, CUMSA unverzüglich über jede Pfändung oder Beschlagnahme ihrer Produkte zu informieren, die ein Gläubiger zu vollstrecken beabsichtigt, und zwar unter Angabe sämtlicher Daten, die erforderlich sind, damit CUMSA in dem entsprechenden Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren auftreten und ihre Rechte ausüben kann. Der Kunde verpflichtet sich außerdem, mit CUMSA zusammenzuarbeiten und alle notwendigen oder zweckdienlichen Maßnahmen zu ergreifen, die von CUMSA vorgeschlagen werden, um ihre Eigentumsrechte an diesen Geräten und Materialien zu schützen. Im Falle eines vom Kunden selbst oder von einem Dritten eingeleiteten Insolvenzverfahrens verpflichtet sich der Kunde, in den Insolvenzunterlagen sowie gegebenenfalls in den Unterlagen, die im Laufe des Verfahrens von der Justizbehörde oder der Insolvenzverwaltung angefordert werden, anzugeben, dass CUMSA die rechtmäßige Eigentümerin der Vermögenswerte ist. Für die Herstellung von Sonderanfertigungen kann je nach Betrag eine Vorauszahlung in Höhe der Hälfte des Warenwertes bei Auftragserteilung verlangt werden.
LIEFERFRISTEN
Die Lieferfristen beziehen sich auf Produkte, die in der Form und zu den Bedingungen geliefert werden, die in der Auftragsbestätigung angegeben sind, wobei der Kunde zuvor die gegebenenfalls vorgesehenen Zahlungen geleistet haben muss. Außer in den Fällen, in denen CUMSA in der Auftragsbestätigung eine konkrete und verbindliche Lieferfrist zugesichert hat, dienen die für die Lieferung des Materials vorgesehenen Fristen lediglich der Orientierung und sind für CUMSA nicht bindend.
Die angegebene Lieferfrist kann von CUMSA geändert werden, ohne dass dem Kunden ein Recht auf Entschädigung oder Rücktritt vom Vertrag erwächst, wenn: (a) der Kunde die für die Lieferung und Bereitstellung der Produkte erforderlichen Unterlagen nicht rechtzeitig liefert, unabhängig davon, ob es sich um einen Versand handelt oder nicht; (b) der Kunde Änderungen des Auftrags verlangt, die von CUMSA akzeptiert werden und die nach Ansicht von CUMSA eine Verlängerung der Lieferfrist erfordern; (c) der Kunde einer seiner vertraglichen Verpflichtungen aus dem Auftrag, insbesondere in Bezug auf die Zahlungen, nicht nachgekommen ist; (d) es aus Gründen, die CUMSA nicht direkt zuzuschreiben sind, zu Verzögerungen bei der Herstellung oder Bereitstellung aller oder einiger Bestandteile des Produkts kommt; oder (e) die vom Kunden gemachten Angaben bezüglich der Adresse und anderer für die Lieferung notwendiger Daten fehlerhaft und/oder unvollständig sind. Alle zusätzlichen Kosten, die sich für CUMSA aus Fall (e) ergeben, sind vom Kunden zu tragen. Zu den Gründen für die vorgenannten Verzögerungen gehören unter anderem, aber nicht ausschließlich: Streiks bei Zulieferern, Transportunternehmen und Dienstleistern, Ausfälle bei der Belieferung durch Dritte, Ausfälle der Transportsysteme, Überschwemmungen, Stürme, Unruhen, Streiks in anderen, verwandten Sektoren, Arbeitsniederlegungen des Personals des Verkäufers oder seiner Subunternehmer, Sabotage, unvorhergesehene Betriebsunterbrechungen bei CUMSA oder ihren Zulieferern aufgrund von Pannen oder ähnlichen Zwischenfällen sowie die in der geltenden Gesetzgebung vorgesehenen Fälle höherer Gewalt.
Im Falle einer Verzögerung bei der Lieferung der bestellten Produkte, die direkt und ausschließlich CUMSA zuzuschreiben ist, kann der Kunde nur die zuvor mit CUMSA vereinbarte Vertragsstrafe geltend machen, die den einzigen möglichen Entschädigungsanspruch für die Lieferverzögerung darstellt. Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, verzichtet der Kunde ausdrücklich auf jeden Anspruch auf Verzugsentschädigung sowie auf die Ausübung des in Artikel 329 des spanischen Handelsgesetzbuchs vorgesehenen Rücktrittsrechts.
Der Kunde kann sich nicht weigern, den Preis für ein bereits geliefertes Produkt zu zahlen, wenn CUMSA einen Auftrag in Teillieferungen ausführt.
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgen die Lieferungen EXW (Ex Works) gemäß INCOTERMS 2020.
TECHNISCHE BERATUNG VOR DEM VERKAUF
CUMSA bietet Kunden eine kostenlose technische Beratung vor dem Verkauf an, die darin besteht, eventuelle Fragen des Kunden bezüglich der korrekten Implementierung und/oder Nutzung der Produkte zu klären.
Die technische Beratung vor dem Verkauf durch CUMSA basiert und beschränkt sich auf die vom Kunden angegebenen Informationen über seine Einrichtungen, Ausrüstungen, Maschinen und die beabsichtigte Verwendung des jeweiligen Produkts sowie über die sonstigen Bedingungen, unter denen das Produkt eingesetzt werden soll.
Die von CUMSA im Rahmen der technischen Beratung vor dem Verkauf bereitgestellten Informationen werden unentgeltlich zur Verfügung gestellt und sind als reine Richtwerte zu betrachten, die für die Parteien nicht bindend sind.
CUMSA haftet in keinem Fall für direkte oder indirekte Schäden oder Folgeschäden, die dem Kunden durch die Verwendung des Produkts auf Grundlage der im Rahmen der kostenlosen technischen Beratung vor dem Verkauf erhaltenen Informationen entstehen könnten.
REKLAMATIONEN UND GEWÄHRLEISTUNG
REKLAMATIONEN
Sollten bei der Entgegennahme des Produkts Mängel festgestellt werden, müssen diese auf dem Lieferschein des Transportunternehmens vermerkt werden, wobei die Art der festgestellten Beschädigung oder Nichtkonformität anzugeben ist. Wurde der Beförderungsvertrag vom Kunden geschlossen, so muss der Kunde selbst die entsprechenden Ansprüche geltend machen.
Jede Rückgabe von Material aufgrund von Mängeln nach Erhalt des Produkts muss CUMSA vorher schriftlich mitgeteilt werden, wobei der Grund für die Rückgabe anzugeben ist und die entsprechenden Beweise sowie eine Kopie des Lieferscheins beizufügen sind.
Die Rückgabe von gelieferten Produkten jeglicher Art wegen mangelnder Verwendung oder von Produkten, die, nachdem sie aus ihrer Originalverpackung entnommen wurden, verwendet, in andere Geräte oder Anlagen eingebaut oder außerhalb von CUMSA demontiert wurden, wird nicht akzeptiert, außer im Falle von nicht vertragsgemäßen Produkten, deren Mängel zum Zeitpunkt des Erhalts derselben nicht erkennbar waren. In diesem Fall gelten die Bestimmungen des entsprechenden Abschnitts über die GEWÄHRLEISTUNG.
GEWÄHRLEISTUNG
Die Gewährleistung deckt Herstellungsmängel an der gesamten Produktpalette für einen Zeitraum von einem (1) Jahr ab dem Datum der Lieferung des Produkts ab. Jede Gewährleistung erlischt, wenn nicht alle Anweisungen in unseren Plänen, Bedienungsanleitungen und technischen Datenblättern befolgt oder die spezifischen technischen Normen nicht eingehalten wurden.
Nicht unter die Gewährleistung fallen der normale Verschleiß der Produkte selbst (bei bestimmten Produkten wird ggf. die maximale Anzahl der von der CUMSA-Gewährleistung abgedeckten Nutzungen angegeben) sowie ihre unsachgemäße Verwendung und/oder Lagerung.
CUMSA ist nicht verpflichtet, den Käufer oder Dritte für die Folgen der Nutzung des Produkts zu entschädigen, unabhängig davon, ob es sich um direkte oder indirekte Schäden, Unfälle von Personen, Sachschäden, entgangenen Gewinn bzw. Verdienstausfall oder Schäden handelt, die sich aus einer Beschädigung ergeben haben oder können. Die Gewährleistung beschränkt sich auf den einfachen Austausch des defekten Teils oder Produkts oder auf dessen Reparatur durch CUMSA, je nach dem Ermessen von CUMSA.
Sollte CUMSA nach Prüfung des fehlerhaften Produkts bzw. Teils und schriftlicher Anerkennung des vom Kunden innerhalb der Gewährleistungsfrist geltend gemachten Herstellungsfehlers nach eigenem Ermessen nicht in der Lage sein, das Produkt zu ersetzen oder zu reparieren, hat der Kunde das Recht, den Vertrag zu kündigen und eine Rückerstattung des gezahlten Preises zu erhalten. Die Rücksendungskosten gehen zu Lasten des Kunden, bis CUMSA bestätigt, dass weder die Reparatur noch der Austausch der Ware möglich ist. Dann erstattet CUMSA dem Kunden diese Kosten zusammen mit dem gezahlten Preis.
Bei Rücksendungen von Produkten, die nicht mehr unter die Gewährleistung fallen, wird der Kunde über den Zustand seines Produkts und, wenn eine Reparatur möglich ist, über deren Kosten informiert. Die Produkte stehen CUMSA 60 Tage lang ab ihrem Eintreffen in ihren Einrichtungen zur Verfügung.
STRAFKLAUSEL
Für den Fall, dass der Kunde das Vorliegen einer CUMSA zurechenbaren Nichterfüllung oder mangelhaften Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen zur Auftragsbearbeitung bzw. Herstellung nachweist, wird hiermit ausdrücklich vereinbart, dass sich die Haftung von CUMSA auf die Rückerstattung des vom Kunden gezahlten Betrags beschränkt. Dementsprechend übersteigt die Haftung von CUMSA, ihren Vertretern, Mitarbeitern, Subunternehmern und Lieferanten für Ansprüche aus der mangelhaften Erfüllung bzw. Nichterfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen insgesamt nicht den vertraglich vereinbarten Grundpreis und umfasst in keinem Fall Schäden aus entgangenem Gewinn, Einnahme-, Produktions- oder Nutzungsverluste, Kapitalkosten, Ausfallkosten, Verspätungen und Ansprüche von Kunden des Kunden, Ersatz- oder Wiederbeschaffungskosten, den Verlust erwarteter Einsparungen, erhöhte Betriebskosten oder besondere, indirekte oder Folgeschäden oder -verluste jeglicher Art. Die in dieser Klausel enthaltene Haftungsbeschränkung hat Vorrang vor jeglichen sonstigen Beschränkungen, die in anderen Vertragsdokumenten enthalten sein könnten und im Widerspruch zu dieser Klausel stehen oder mit ihr unvereinbar sind, es sei denn, eine solche Bestimmung würde die Haftung von CUMSA weiter einschränken.
ANWENDBARES RECHT
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem spanischen Recht und sind im Einklang mit demselben auszulegen. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf wird ausdrücklich ausgeschlossen.
ZUSTÄNDIGER GERICHTSSTAND
Unter ausdrücklichem Verzicht auf jeden anderen ihnen möglicherweise zustehenden Gerichtsstand kommen die Parteien überein, dass sämtliche Rechtsstreitigkeiten – welcher Art auch immer – im Zusammenhang mit diesem Kaufvertrag, seiner Erfüllung, Ausführung und Auslegung ausschließlich der Zuständigkeit der Gerichte der Stadt Barcelona unterliegen.